Ein Opfer der Hitze
Für Elementarschäden an Häusern ist die Gebäudeversicherung zuständig. Hitzeschäden sind aber nicht versichert.
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K-Tipp 2/2004
28.01.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Wenn die «Elemente» verrückt spielen, wenn also Stürme toben, Flüsse über die Ufer treten oder Lawinen wüten und dabei Häuser zerstören - so ist das ein Elementarschaden. Und damit ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Wenn grosse Hitze den Lehmboden unter einem Haus schrumpfen lässt, das Gebäude dadurch absinkt und teure Sanierungsmassnahmen nötig werden - so ist das ebenfalls ein Elementarschaden. Klar. Doch in diesem Fall zahlt die Gebäudeversicherung nicht.
Wenn die «Elemente» verrückt spielen, wenn also Stürme toben, Flüsse über die Ufer treten oder Lawinen wüten und dabei Häuser zerstören - so ist das ein Elementarschaden. Und damit ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Wenn grosse Hitze den Lehmboden unter einem Haus schrumpfen lässt, das Gebäude dadurch absinkt und teure Sanierungsmassnahmen nötig werden - so ist das ebenfalls ein Elementarschaden. Klar. Doch in diesem Fall zahlt die Gebäudeversicherung nicht.
Verkaufswert des Hauses gleich null
Mit dieser für Laien kaum verständlichen Tatsache muss sich derzeit Urs Rickli aus Erlinsbach AG abfinden. Die Konsequenzen bringen ihn an den Rand des Ruins.
Schuld ist die Rekordhitze des letzten Sommers. Ricklis Haus steht seit Jahrzehnten stabil auf einer rund drei Meter dicken Erdschicht, die stark lehmhaltig ist. Doch die hohen Temperaturen im letzten Jahr liessen die Lehmschicht schrumpfen - das Haus kippte talwärts.
Zentimeterbreite Risse in den Wänden und eine geborstene Wasserleitung waren die Folge; das Dachgebälk drohte ins Wohnzimmer zu stürzen. Die Sanierung (insbesondere der Vortrieb von 14 Stahl-/Betonrohren unter das Haus) hat bisher über 100000 Franken gekostet. Der Verkaufswert des Hauses dürfte gegen null tendieren.
Doch die Aargauer Gebäudeversicherung fühlt sich nicht zuständig. Laut kantonalem Gesetz seien nur «Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch und Steinschlag» versichert. Die Aufzählung sei «abschliessend», andere Elementarschäden sind also nicht gedeckt. Versichert wäre zwar auch noch der «Erdfall». Doch Ricklis Schaden gehört nicht dazu. Gemeint seien, so die Versicherung in ihrem Absagebrief, «Hohlräume im Untergrund», die dann entstehen und einstürzen, wenn Salz- oder Gipsgesteine «durch Wasser gelöst werden». Das Schrumpfen des Bodens infolge Hitze und Wasserentzug falle nicht darunter.
Den gleichen negativen Bescheid erhielten neun weitere Gebäudeeigentümer im Kanton Aargau. Rickli will nun den Fall zur Beurteilung an die nächste Instanz weiterziehen.
Im Kanton Bern gibt es rund zehn Betroffene mit einem vergleichbaren Problem, im Kanton Solothurn fünf, von denen einer ebenfalls Beschwerde eingereicht hat.
Die Chancen stehen eher schlecht. Schweizweit gilt die Regel, dass Elementarschäden durch allmähliche Einwirkung nicht gedeckt sind. Vielmehr braucht es dazu ein plötzliches Ereignis - ein heisser Sommer fällt nicht darunter.