Inhalt
Ein K-Tipp-Leser aus St. Gallen erhielt vor drei Jahren einen SBB-Gutschein im Wert von 50 Franken. Vor kurzem wollte er auf der SBB-Website das Guthaben abfragen. Dort hiess es, der Gutschein sei abgelaufen und die 50 Franken seien verloren.
Tatsächlich steht auf der Rückseite der Karte: «Verfällt 24 Monate nach der letzten Transaktion.» Beim Kauf erfährt das der Kunde allerdings nicht. Deshalb gilt: Der Gutschein ist laut Gesetz zehn Jahre lang gültig.
SBB-Sprecher Daniele Pallecchi beruft sich auf das Kleingedruckte, wo die zweijährige Frist festgehalten sei. Er verspricht aber: «Die SBB ersetzt jede abgelaufene SBB-Geschenkkarte einmalig aus Kulanz – egal, wie lange die Karte bereits abgelaufen ist. Kunden können sich dafür mit der abgelaufenen Karte an den nächsten SBB-Schalter wenden.» In der Tat: Dem betroffenen Leser wurde die Karte anstandslos ersetzt.
Grundsätzlich gilt: Wenn beim Kauf eines Gutscheins nichts anderes vereinbart wird, liegt die gesetzliche Frist bei zehn Jahren. Gutscheine für günstigere Waren wie Bücher und Videos sowie Essgutscheine sind fünf Jahre gültig.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden