Ein geübter Skifahrer verspürte beim Carving-Skifahren in einer Kurve plötzlich ein starkes Ziehen. Er stürzte zwar nicht, lädierte aber wegen der erheblichen Krafteinwirkung trotzdem das Band des rechten Knies.

Eine solche Bandläsion gilt auch ohne Sturz als Unfall - wie im konkreten Fall, sagt das Bundesgericht. Denn die Verletzung sei nicht allmählich durch wiederholte schädigende Einwirkungen entstanden, sondern durch ein plötzliches und einmaliges Ereignis. Das ist hier ein wichtiges Merkmal eines Unfalls bzw. einer «unfallähnlichen Körperschädigung».

Anders beim Scooter-Fahren: Da werden Zusammenstösse regelrecht gesucht, sind also nichts Ungewöhnliches, und dabei erlittene Verletzungen gelten nicht als Unfall. Das gilt gemäss neuem Urteil auch dann, wenn ein Kind mit dem Kiefer auf dem Lenkrad aufschlägt und dabei einen Zahnschaden erleidet.

(em)

Eidg. Versicherungsgericht, Urteile U 223/05 vom 27.10.05 und K 90/03 vom 4.11.2005