Inhalt
K-Tipp 20/2024
26.11.2024
Nein. Niemand kann zu Aussagen gegenüber der Polizei gezwungen werden. Ohne Nennung des Verdächtigen müssen Sie aber damit rechnen, dass der Einbruch nicht aufgeklärt wird und Sie vom Täter keinen Schadenersatz verlangen können.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden