«Eine bodenlose Frechheit»
Die Wirtschaftsauskunftei Moneyhouse wirbt für sich, indem sie andere Firmen in ein schlechtes Licht rückt. Das Vorgehen ist unzulässig.
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K-Tipp 12/2013
15.06.2013
Beatrice Walder K-Tipp
Haben Sie eine offene Rechnung gegenüber dem Hauseigentümerverband Schweiz und warten seit längerem auf Ihr Geld? Jetzt Inkasso einleiten.» So warb die Zuger Firma Itonex AG auf ihrer Internetseite Moneyhouse.ch für ihren Inkasso-Service. Die Kredit- und Wirtschaftsauskunftei Moneyhouse verkauft unter anderem Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privaten.
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim Hauseigentümerverb...
Haben Sie eine offene Rechnung gegenüber dem Hauseigentümerverband Schweiz und warten seit längerem auf Ihr Geld? Jetzt Inkasso einleiten.» So warb die Zuger Firma Itonex AG auf ihrer Internetseite Moneyhouse.ch für ihren Inkasso-Service. Die Kredit- und Wirtschaftsauskunftei Moneyhouse verkauft unter anderem Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privaten.
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim Hauseigentümerverband Schweiz, findet diese Inkasso-Werbung «eine bodenlose Frechheit». So entstehe der Eindruck, dass der Verband seine Rechnungen nicht oder nicht pünktlich zahle. «Wir haben aber kaum je eine Mahnung erhalten», so Stathakis. Diese Anpreisung sei für die Konsumenten irreführend. Und was noch schlimmer sei: Der Verband werde in Verruf gebracht.
«Unnötig verletzende Äusserungen»
Es gibt noch viele andere Betroffene. Etwa Reto Köchli von der Köchli Haustechnik AG in Bern. Die Inkasso-Werbung neben seinem Firmeneintrag sei «sehr störend». Der Sanitär befürchtet, dass so ein falscher Eindruck von der Zahlungsbereitschaft seiner Firma entsteht. Gleich tönt es bei einem Kulturverein aus dem Raum Bern, der sich ebenfalls über die Inkasso-Werbung von Moneyhouse ärgert.
Stephan Heiniger, Lei-ter der K-Tipp-Rechtsberatung, sagt dazu klar: «Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbietet es, andere Firmen ‹durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen› herabzusetzen.» Die Moneyhouse-Werbung löse beim Leser die Vorstellung aus, dass die namentlich genannten Unternehmen eine schleppende Zahlungsmoral hätten. Wenn dies in Wirklichkeit nicht zutrifft, verstosse Moneyhouse gegen das Gesetz.
Der Geschäftsführer der Itonex AG, Stephan Bischof, weist diesen Vorwurf zurück: «Wir preisen lediglich einen Service an.» Moneyhouse.ch gebe in der Werbung keine Auskunft über den Inkassostatus einer bestimmten Firma.
Immerhin: Zurzeit erscheint die Werbung nicht mehr automatisch neben Firmeneinträgen – nur noch, wenn man sie anklickt.
Teure Bonitätsauskünfte
Wer über Moneyhouse.ch etwas über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens erfahren will, muss «Premium-Mitglied» werden. Das kostet für 6 bis 24 Monate Fr. 77.75 bis Fr. 207.35. Aber Achtung: Die Mitgliedschaft verlängert sich ohne Kündigung automatisch und berechtigt nur zu einer einzigen Bonitätsauskunft über eine Person oder eine Firma. Wer die Bonität weiterer Personen oder Firmen prüfen will, benötigt zusätzlich ein «Bonitäts-Abo» für Fr. 93.95 pro 6 Monate.
In der Datenbank registriert: Das sind Ihre Rechte
In der Schweiz gibt es etliche Firmen, die über die Bonität (Kreditwürdigkeit) von kleinen und grossen Firmen sowie von Privatpersonen Auskunft geben. Solche Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien haben riesige Datenbanken
mit Angaben über das Zahlungsverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Dateien verkaufen die Auskunfteien an Interessenten.
Was Betroffene dazu wissen müssen und welche Rechte sie haben, erfahren sie hier:
- Saldo-Ratgeber «Betreibung, Pfändung, Privatkonkurs». Zu bestellen mit der Karte auf Seite 32, unter Tel. 044 253 90 70 oder www.ktipp.ch.
- Homepage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: www.edoeb.admin.ch