Eine Rechnung, zwei Beträge
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K-Tipp 7/2002
03.04.2002
Kreditkarten-Belastung: Künftig müssen Karteninhaber noch besser aufpassen
Ein Restaurantbesucher unterschrieb für 165 Franken, seine Kreditkarte wurde jedoch mit 172 Franken belastet. Solche Differenzen dürften sich in Zukunft häufen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Dieter Thürig war im Restaurant Besenstiel in Basel zum Essen. Die Rechnung belief sich auf Fr. 165.50. Er zahlte mit seiner Visa-Kreditkarte.
Doch auf der Monatsabrech...
Kreditkarten-Belastung: Künftig müssen Karteninhaber noch besser aufpassen
Ein Restaurantbesucher unterschrieb für 165 Franken, seine Kreditkarte wurde jedoch mit 172 Franken belastet. Solche Differenzen dürften sich in Zukunft häufen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Dieter Thürig war im Restaurant Besenstiel in Basel zum Essen. Die Rechnung belief sich auf Fr. 165.50. Er zahlte mit seiner Visa-Kreditkarte.
Doch auf der Monatsabrechnung stellte ihm die Firma Swisscard, die für die Credit Suisse Visa-Karten managt, Fr. 172.05 fürs Essen im «Besenstiel» in Rechnung. Differenz: Fr. 6.55.
Thürig reklamierte sowohl beim Restaurant Besenstiel als auch bei Swisscard.
«Besenstiel»-Inhaber Edwin Dörflinger war die Sache peinlich, obwohl ihn keine Schuld trifft. Er zahlte Thürig die Differenz zurück und lud ihn zu einem Apéro ein. Wie rund 20 andere Gäste, die sich auch beschwert hatten.
Doch wie kam es überhaupt zu diesem Fehler? Bei einer Kreditkartenzahlung durchläuft jede Belastung mehrere Stationen. Im Fall des Restaurants Besenstiel machen die Belastungen gar einen Umweg über Deutschland, ehe sie bei Swisscard landen.
Und genau da liegt das Problem: Auf diesem Umweg wurde der Betrag von Fr. 165.50 zunächst in Euro umgerechnet und danach wieder in Schweizer Franken - allerdings nicht zum gleichen Kurs. So wuchs der Betrag durch die zwei Umrechnungen auf Fr. 172.05.
Diese Fr. 172.05 setzte Swisscard dann auf die Monatsrechnung von Dieter Thürig. «Wir haben keine Möglichkeit, solche Fehler zu erkennen, denn wir erhalten die Originalbelege nicht», sagt Jean-Marc Hensch, Mediensprecher von Swisscard. Die Originalbelege beschaffe Swisscard nur in Streitfällen.
Klar ist indessen: Der Umweg über Deutschland darf nicht dazu führen, dass der Kunde am Ende mehr bezahlen muss. Kreditkartenbesitzer schulden immer nur denjenigen Betrag, für den sie auf dem Beleg unterschrieben haben.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln
Vermeiden lässt sich die doppelte Umrechnung im Fall des Restaurants Besenstiel nicht. «Unser Clearingcenter akzeptiert nur Euro-Beträge», sagt Hans-Ulrich Kaste, Geschäftsleiter der Firma Systemcard in Hamburg.
Die Systemcard hat dem Restaurant Besenstiel das Kassen-Terminal geliefert und ist auch an der Zahlungsabwicklung beteiligt.
»Besenstiel»-Inhaber Dörflinger hat sich deswegen fürs Systemcard-Terminal entschieden, weil es sehr platzsparend sei. Zudem sei die Anschaffung des Terminals so günstiger zu stehen gekommen. Die Kommission sei aber nicht niedriger.
Schwierigkeiten, wie sie Dieter Thürig erlebt hat, dürften in Zukunft häufiger werden. Laut der Konsumentenzeitschrift Saldo tragen sich nämlich viele Gewerbler mit dem Gedanken, mit ausländischen Karteninstituten zusammenzuarbeiten.
Denn sie haben die Nase voll von den Konditionen der Schweizer Karteninstitute - insbesondere von den hohen Kommissionen, die sie für jede Transaktion dem Kreditkarteninstitut zahlen müssen.
Allerdings: Im konkreten Fall mit der zu hohen Belastung sei menschliches Versagen die Ursache gewesen, heisst es bei den Beteiligten. Die grossen Kursdifferenzen sind laut Hans-Ulrich Kaste von der Hamburger Firma Systemcard nicht auf ein Computerproblem zurückzuführen. Er schiebt den Fehler auf einen Mitarbeiter ab: «Erfahrungsgemäss beginnen Fehler oft 50 Zentimeter vor der Tastatur eines Rechners.» Inzwischen seien die Wechselkurse aber korrigiert, versichert Kaste.
Damit Sie nicht zu viel zahlen, sollten Sie auf Folgendes achten:
- Bewahren Sie das Doppel des Belegs sorgfältig auf.
- Vergleichen Sie anhand der aufbewahrten Belege die einzelnen Positionen der Kreditkartenabrechnung.
- Reklamieren Sie bei Fehlern innert 30 Tagen.
- Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Und lassen Sie sich auch nicht an Wirte, Autovermieter oder Hoteliers verweisen. Das Kartenunternehmen muss Ihnen beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.
- Verzichten Sie für das Bezahlen der Monatsrechnung auf das so genannte Lastschriftverfahren (LSV). Sonst kann das Kartenunternehmen den Rechnungsbetrag direkt von Ihrem Konto abbuchen und Sie können Korrekturen nur mit Mühe durchsetzen.