Eine Versicherung zeigt Herz
Hans-Rudolf Raths erhielt von der Helvetia-Patria 15 000 Franken zu viel Rente ausgezahlt. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Rückforderung.
Inhalt
K-Tipp 13/2005
24.08.2005
Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch
Rein juristisch ist der Fall klar: Wer von einer Versicherung irrtümlich mehr Geld erhält, als ihm zusteht, hat sich nach dem Gesetz «ungerechtfertigt bereichert» - und muss den Mehrbetrag im Prinzip zurückgeben (siehe K-Tipp 1/03).
Natürlich ist das für Betroffene ärgerlich. Besonders dann, wenn die Versicherung einen so peinlichen Fehler macht wie die Helvetia-Patria im Fall des heute 63-jährigen Hans-Rudolf Raths aus Zürich. Er wurde vor sechs Jahren vollinvalid und b...
Rein juristisch ist der Fall klar: Wer von einer Versicherung irrtümlich mehr Geld erhält, als ihm zusteht, hat sich nach dem Gesetz «ungerechtfertigt bereichert» - und muss den Mehrbetrag im Prinzip zurückgeben (siehe K-Tipp 1/03).
Natürlich ist das für Betroffene ärgerlich. Besonders dann, wenn die Versicherung einen so peinlichen Fehler macht wie die Helvetia-Patria im Fall des heute 63-jährigen Hans-Rudolf Raths aus Zürich. Er wurde vor sechs Jahren vollinvalid und bezieht seither - nebst der Rente der staatlichen Invalidenversicherung - auch eine private Invalidenrente von der Helvetia-Patria (Erwerbsunfähigkeits-Versicherung).
Versichert sind vierteljährlich 2250 Franken. Doch die Helvetia-Patria hat seit 1999 3000 Franken pro Vierteljahr ausbezahlt. Es dauerte mehr als fünf Jahre, bis die Versicherungsspezialisten draufkamen, dass Raths in der Zwischenzeit insgesamt 15 000 Franken zu viel erhalten hatte.
Im Brief vom Frühjahr dieses Jahres war zwar von Bedauern und Entschuldigung die Rede - aber auch von Rückzahlung.
Raths Ehefrau Rosmarie wandte sich darauf an den K-Tipp, der wiederum bei der Helvetia-Patria nachfragte. Es hat sich gelohnt: Die Versicherung schickte einen Schadeninspektor zum Ehepaar Raths. Der hatte ein Papier bereit, in dem die Gesellschaft auf die Hälfte der Forderung verzichtete. Rosmarie Raths hätte nur noch unterschreiben müssen.
Das tat sie aber nicht, denn der K-Tipp hatte ihr geraten, beim ersten Besuch noch nichts zu unterschreiben und Bedenkzeit zu verlangen.
Auch dieses Vorgehen war erfolgreich. Denn in der Zwischenzeit hat die Generaldirektion die 15 000 Franken als Entgegenkommen vollständig abgeschrieben. Begründung: Alzheimerpatient Hans-Rudolf Raths ist inzwischen voll pflegebedürftig und lebt im Pflegeheim, es handle sich deshalb um einen Härtefall.