K-Tipp-Leserin Hanna Walser (Name geändert) aus Wettswil ZH traute ihren Augen nicht, als sie eine Rechnung in der Höhe von Fr. 123.92 erhielt. Ausgestellt worden war diese von den Gebrüdern Weiss – einer grossen Speditionsfirma aus Österreich mit einer Filiale in Altenrhein SG. Die Gebrüder Weiss hatten Hanna Walser zuvor einen Tisch geliefert, den sie im deutschen Möbelshop Tischkoenig.de via Internet bestellt hatte. Wert inklusive Versand: umgerechnet etwa 193 Franken.
Auf der erwähnten Rechnung aufgeführt waren Positionen wie «Einfuhrzollabfertigung», «E-Zoll-Zuschlag», «Einfuhrsteuerabfertigung», «Vorlageprovision» und «Fixe Taxe» – insgesamt Fr. 109.07 plus Mehrwertsteuer. Hanna Walser wollte vom K-Tipp wissen: «Stimmt das so wirklich? Und wie kann ich mich selber schlau machen?»
Der K-Tipp wandte sich an die Gebrüder Weiss. Doch sie teilten lediglich mit: «Die Verzollungsgebühren sind gemäss unseren Standardtarifen erstellt worden.» Als der K-Tipp diese Tarife einsehen wollte, hiess es nur: «Leider können wir interne Dokumente nicht zur Verfügung stellen.»
Mit anderen Worten: Hanna Walser hat keine Chance herauszufinden, ob die Verzollungsgebühren gerechtfertigt sind. Und der K-Tipp auch nicht. Zweifel sind aber angebracht. Denn die Gebrüder Weiss schrieben dem K-Tipp auch: «Unser Vorschlag: Zollabwicklung und Einfuhrsteuerabfertigung 45 Franken.» Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Das heisst: Die Gebrüder Weiss reduzierten die Forderung nach der Intervention von K-Tipp auf weniger als die Hälfte – «da es sich um eine kleine Sendung handelt».
Laut Preisüberwacher «kein Einzelfall»
Die 45 Franken plus Mehrwertsteuer sind immer noch ein hoher Betrag. Hätte die Schweizer Post den Tisch verzollt, hätten die Verzollungsgebühren Fr. 17.40 plus Mehrwertsteuer betragen – also nicht einmal einen Sechstel der ursprünglichen Forderung der Gebrüder Weiss.
Was Hanna Walser erlebt hat, ist für den Preisüberwacher Stefan Meierhans kein Einzelfall. Gebühren in dieser Grössenordnung würden ihm regelmässig gemeldet. Hohe Gebühren hätten etwa DHL Freight und Streck Transport, sagt Meierhans. Der Grund: Sie wenden auch bei Kleinsendungen für Privatkunden die sogenannte «ordentliche Verzollung» an. Dabei stellen sie viel mehr Papiere aus. Das ist aufwendig und nur für Grosssendungen an Geschäftskunden nötig. Denn diese sind auf zusätzliche Dokumente angewiesen.
Die Post, DHL Express, DPD, Fröde und Dachser wenden hingegen die sogenannte «vereinfachte Verzollung» an. Diese sieht relativ moderate Verzollungsgebühren für Kleinsendungen vor.
Wer sichergehen will, dass er keine überhöhten Verzollungsgebühren zahlen muss, sollte den Verkäufer fragen, wer die bestellte Ware verzollt und nach welchem Verfahren. Verhältnismässig günstig machen das die Post, DHL Express, DPD, Fröde und Dachser. Voraussetzung ist, dass die Paketzusteller die «vereinfachte Verzollung» anwenden.
Verkäufer Tischkoenig.de wusste übrigens gar nicht, dass die Gebrüder Weiss verzollen. Denn die Firma hatte eine andere Speditionsfirma beauftragt. Und diese hatte den Auftrag an die Gebrüder Weiss als Subspediteur weitergegeben. Damit die Kunden keine solchen Überraschungen mehr erleben, verspricht Tischkoenig.de, in Zukunft Verzollung und Mehrwertsteuer schon beim Kauf in Rechnung zu stellen und dann «frei Haus und verzollt» zu liefern.