Der Schweizer Zoll halbiert auf Anfang Jahr die erlaubten Mengen, die aus dem Ausland abgabefrei eingeführt werden dürfen. Allerdings entspricht die von 300 auf 150 Franken pro Person gesenkte Freigrenze nicht exakt 150 Euro. Denn beim Einkauf fällt sowohl der Wechselkurs als auch die Mehrwertsteuer ins Gewicht.

Erstens liegt der Wechselkurs zurzeit bei knapp 94 Rappen für 1 Euro. Zweitens kann man vom Wert der Ware die auslän­dische Mehrwertsteuer abziehen. In Deutschland gilt für Non-Food-Artikel gegenwärtig ein Satz von 19 Prozent. Für Lebensmittel liegt er bei 7 Prozent.

So geht die Rechnung: zuerst vom Einkauf die Mehrwertsteuer abziehen und dann in Franken umrechnen. Beim aktuellen Wechselkurs liegt die Freigrenze mit dem normalen Steuersatz von 19 Prozent ab Januar bei rund 190 Euro. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ­bestätigt auf Anfrage die Rechnung des K-Tipp.