Muss ein Geschiedener Alimente an Ex-Frau und Kinder zahlen, richtet sich der Betrag auch nach seinem Lohn. Falls er absichtlich wenig verdient, um die Alimente zu minimieren, rechnet das Gericht dennoch mit einem höheren Lohn. So erging es einem Taxifahrer, der bei ­einem Kleinunternehmen 2129 Franken im Monat verdiente. Das Gerichte brummte dem Mann höhere Alimente auf mit der Begründung, er könne in einem grösseren Unternehmen oder als «Hilfskraft im Tieflohnbereich» mindestens 3200 Franken verdienen.    

Bundesgericht, Urteil 5A_113/2012 vom 1. 6. 2012