Einladung für Betrüger
Nummer und Verfalldatum der Kreditkarte auf Kassenzetteln: Das Risiko für den Karteninhaber ist zwar gering. Dennoch könnte ein Fremder damit im Internet shoppen gehen.
Inhalt
K-Tipp 5/2007
14.03.2007
Thomas Heer
Wer in Migros-Filialen einkauft, zum Beispiel im Zuger Metalli-Zentrum, und bargeldlos zahlt, findet auf dem Kassenzettel die vollständige Kreditkartennummer und das präzise Ablaufdatum. Problematisch dabei: Geraten diese Daten in falsche Hände, könnte ein Unbefugter damit übers Internet auf Kosten anderer shoppen.
Dasselbe bei Charles Vögele Mode an der Zürcher Sihlstrasse: Auch hier steht die vollständige Kreditkartennummer auf dem Kassenbon. Vögele-Sprecher Renzo Radi...
Wer in Migros-Filialen einkauft, zum Beispiel im Zuger Metalli-Zentrum, und bargeldlos zahlt, findet auf dem Kassenzettel die vollständige Kreditkartennummer und das präzise Ablaufdatum. Problematisch dabei: Geraten diese Daten in falsche Hände, könnte ein Unbefugter damit übers Internet auf Kosten anderer shoppen.
Dasselbe bei Charles Vögele Mode an der Zürcher Sihlstrasse: Auch hier steht die vollständige Kreditkartennummer auf dem Kassenbon. Vögele-Sprecher Renzo Radice sagt: «Wir können die Daten nicht anders aufbereiten.» Laut Radice würden bei Telekurs Multipay - jener Firma, die für Vögele die Abrechnungen verarbeitet - mehrere Kunden übers gleiche System laufen.
Telekurs-Sprecher Bernhard Wenger erklärt: «Als wir die elektronischen Zahlterminals einführten, war das Einkaufen im Internet noch kein grosses Thema.» Für die Zukunft verspricht er: «Zusammen mit den Händlern wollen wir die Systeme den veränderten Verhältnissen anpassen. Das Ziel sind maskierte Belege, auf denen ein Teil der Kartennummer abgedeckt ist.»
Bereits im Herbst ist es bei der Migros so weit. Sprecher Walter Staub: «Aus Sicherheitsgründen werden wir zusammen mit unserem Abrechnungs-Partner die Software entsprechend anpassen.» Das heisst: Noch dieses Jahr wird auf den Migros-Kassenbons die vollständige Kreditkarten-Nummer nicht mehr zu erkennen sein.
Fredi Küng, Präsident der Interessengemeinschaft der Schweizerischen Zahlkartenindustrie, stellt fest: «Ich sehe nicht ein, weshalb die vollständige Nummer und das Verfalldatum auf den Kassenbon gehören. Als Kartenherausgeber haben wir ein Interesse daran, dass diese Daten nicht gedruckt werden.»
Denn: Ein Betrugsfall ist für den Karteninhaber zwar ärgerlich und mit Umtrieben verbunden. Bei Missbrauch haftet jedoch der Herausgeber der Karte.
Zum Thema Einkaufen im Internet schreibt Master Card: «Bei den meisten Online-Bezahlverfahren wird auch die Kartenprüfnummer abgefragt.» Diese besteht aus den letzten drei Ziffern jener Zahl, die sich im Unterschriftenfeld auf der Rückseite der Karte befindet. Zumindest diese Zahl steht niemals auf Kassenzetteln.
Abrechnung prüfen
- Zahlen Sie Ihre Kreditkartenrechnungen nicht via Lastschriftverfahren der Banken (LSV) oder Debit Direct von Postfinance (DD), sondern mit Einzahlungsschein.
- Prüfen Sie alle Kartenbelastungen, die per Rechnung eintreffen.
- Zahlen Sie niemals Fehlbelastungen.