Nein. Seit 2001 dürfen auch auf privaten Strassen, Wegen, Plätzen, Dächern und Terrassen keine Unkrautvertilger (Herbizide) mehr eingesetzt werden. Dies gilt dann, wenn solche Orte mit einem Teer-, Kies- oder Mergelbelag versehen sind oder mit Platten oder Pflastersteinen oder mit befestigten durchlässigen Bodenbelägen (beispielsweise Rasengittersteine).

Ebenfalls verboten ist der Einsatz von Herbiziden in Regenrinnen, entlang von Randsteinen, Trottoirs, Strassendolen und Regenabläufen. Auch die flächendeckende Verwendung auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisen ist untersagt.

Grund für das Verbot: Anders als natürlich gewachsener Boden mit einer Humusschicht halten solche befestigten Oberflächen die Wirkstoffe nicht zurück. Regnet es, ist daher das Risiko gross, dass das Gift in Gewässer abfliesst oder ins Grundwasser gelangt.

Nicht unter das Verbot fällt darum beispielsweise das Spritzen von nicht befestigten und mit einer Humusschicht versehenen Wegen in Gärten (beispielsweise zwischen Gartenbeeten), von Spielrasen in Sportanlagen oder die Einzelbehandlung von Problempflanzen in Grünstreifen und Böschungen an Strassen und Geleisen (sofern andere Massnahmen wie regelmässiges ­Mähen nicht erfolgreich sind).

Weitere Informationen zu dieser Thematik stehen auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt unter www.bafu.admin.ch.