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Nein. Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis rechtzeitig gekündigt. Ihr Schreiben gilt als am 29. November zugestellt. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist somit gewahrt. Wird ein Kündigungsschreiben nicht angenommen, die Zustellung also absichtlich vereitelt, gilt das Schreiben rechtlich trotzdem als an diesem Tag empfangen. Landet ein Kündigungsschreiben im Postfach eines Unternehmens, darf der Kündigende davon ausgehen, dass der Brief spätestens am nächsten Tag abgeholt wird. Es ist üblich, dass Unternehmen das Postfach täglich einmal leeren.
Trotzdem: Um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, ist es ratsam, Kündigungen nicht allzu knapp abzuschicken. Oder noch besser: sie persönlich spätestens Ende Monat dem Chef zu übergeben – gegen eine unterschriebene Bestätigung des Erhalts.
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