Die Masche von Inserateverkäufer Albert Meister war ganz einfach: Wer auf einem Tischset ein Inserat platziert, wird bei der Renovation von drei Mehrfamilienhäusern berücksichtigt, so Meisters vollmundiges Versprechen.

Für viele Handwerker ein interessantes Gegengeschäft – trotz der Skepsis über die Werbewirkung von Tischset-Inseraten. Mehr als zwei Dutzend unterschrieben Anfang Jahr einen Auftrag. Viele liessen sich sogar dazu überreden, gleich vier Inserate für 2200 Franken zu platzieren.

Seither fragen die Handwerker bei der Gastro Werbung in Frauenfeld immer wieder telefonisch nach, wann die Renovationsaufträge erteilt würden. «Wir wurden stets vertröstet», sagt Roger Neeser, Malermeister aus Gattikon ZH, der die Klagen der Handwerker sammelt. «Mal hiess es, Herr Meister sei in den Ferien, mal, er sei im Spital.»


«Der Inserateverkäufer ist nicht mehr hier»

Inzwischen ist klar: Das Gegengeschäft war nur ein Vorwand, um auf leichte Art und Weise Inserate verkaufen zu können. Bei Gastro Werbung wollte niemand Stellung nehmen. Ein «Herr Senn» sagte, bevor er den Hörer auflegte, lediglich: «Herr Meister arbeitet nicht mehr hier.»

Doch damit ist die Angelegenheit keineswegs erledigt. Die geprellten Handwerker werden inzwischen mit einer Betreibungsandrohung genötigt, die Inserate zu bezahlen. Viele tun dies. Denn sie befürchten aufgrund eines Betreibungseintrags einen geschäftlichen Nachteil.

Nicht so Roger Neeser. Der Malermeister erhielt am 12. August die «3. und definitiv letzte Mahnung» eingeschrieben zugestellt. «Trotzdem werde ich auf keinen Fall zahlen. Einer derartigen Gaunerei muss der Riegel geschoben werden.»

Tipp: Was vereinbart wurde, sollte unbedingt im Vertrag erwähnt sein.