Ein Neunjähriger, der eine sonderpädagogische Kleinklasse besuchte, schlug einen Mitschüler blutig und griff auch Lehrpersonen gewalttätig an.

Darauf schloss ihn die Kreisschulpflege für vier Wochen vom Unterricht aus und verordnete ihm eine Sonderschulung durch Einzelunterricht.

Diese Massnahmen waren verfassungskonform, sagt das Bundesgericht. Sie seien hier angebracht gewesen, um einen geordneten und effizienten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Der Vater des Kindes wehrte sich und argumentierte vor Gericht mit dem «Unvermögen des Lehrpersonals» doch das half ihm nicht.


Bundesgericht, Urteil 2C_446/2010 vom 16. 9. 2010