Nein. Einen solchen Automatismus gibt es nicht. Wie lange Ehegatten­alimente geschuldet sind, steht im Scheidungsurteil.

Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt primär von der Ehedauer und dem Grund für die Unterhaltsbeiträge ab. Nach ­einer eher kurzen Ehe endet die Unterhaltspflicht oft, sobald das jüngste Kind 16-jährig wird. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Elternteil, der das Kind betreut, ein Vollzeitpensum zugemutet. Die Gerichte gehen also in der Regel davon aus, dass diese Person nun für ihren Unterhalt selber aufkommen kann.

Nach einer langen Ehedauer hingegen müssen die Alimentenzahlungen eine gewisse Zeit lang eine Fortsetzung des bisherigen ehelichen Lebensstandards ermöglichen. Nach sehr langer Ehedauer kann dies bis zum Pensionsalter oder in Ausnahmefällen gar ­länger gehen.  


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