Im Prinzip ja. Ein Wirt kann in solchen Fällen die Kosten fürs Essen beziehungsweise den Preis für die 14 Menüs verlangen. Allerdings muss er den ­Betrag für die eingesparten Lebensmittel abziehen. Zudem darf er von Ihnen  eine bestimmte Summe für die nicht konsumierten Getränke fordern. Hier gibt es Erfahrungswerte. Aber: All das darf er ­Ihnen nur dann in Rechnung stellen, wenn er die Tische an jenem Abend nicht mehr mit anderen Gästen besetzen konnte.