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Im Prinzip ja. Ein Wirt kann in solchen Fällen die Kosten fürs Essen beziehungsweise den Preis für die 14 Menüs verlangen. Allerdings muss er den Betrag für die eingesparten Lebensmittel abziehen. Zudem darf er von Ihnen eine bestimmte Summe für die nicht konsumierten Getränke fordern. Hier gibt es Erfahrungswerte. Aber: All das darf er Ihnen nur dann in Rechnung stellen, wenn er die Tische an jenem Abend nicht mehr mit anderen Gästen besetzen konnte.
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