Eine Frau wurde im Strassenverkehr schwer verletzt und ist jetzt invalid. Die Versicherung des Unfallverursachers muss ihr unter anderem lebenslang 5500 Franken pro Monat zahlen – als Beitrag an ihre Pflege und Betreuung.

Das Gericht sprach der jungen Frau auch eine einmalige Genugtuung von 140000 Franken zu. Doch die Frau verlangte eine monatlich auszahlbare «Genugtuungsrente» von 3000 Franken.

Das ist grundsätzlich möglich, sagt das Bundesgericht. Doch die 3000 Franken seien viel zu hoch. Wenn schon, dann hätte man die bereits zugesprochenen 140000 Franken in eine Rente umrechnen müssen.

Bundesgericht, Urteil 4A_373/2007 vom 8. 1. 2008