Ein Millionär, der keinen Lohn hatte, sondern von seinem Vermögen lebte, weigerte sich, für eine Therapie seines Sohnes 35’410 Franken zu zahlen, die das Sozialamt von ihm forderte. Er muss aber, sagt das Bundesgericht. Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) müsste der Mann zwar nicht zahlen. Diese Richtlinien gelten aber laut Bundesgericht nur bei dauerhafter Unterstützung, etwa für Verwandte im Pflegeheim. Ein einmaliger «Zustupf» wie im konkreten Fall sei für den Millionär wohl zumutbar.   

Bundesgericht, Urteil 5A_291/2009 vom 28. 8. 2009