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K-Tipp 05/2013
13.03.2013
Ja. Das Freizügigkeitskonto hat mit dem Erbrecht nichts zu tun. Auch wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, wird dieses Konto gemäss den Statuten der Stiftung ausgezahlt. In der Regel geht das Geld an den überlebenden Ehegatten und die Kinder.
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