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Eine Aktiengesellschaft schuldete beim Konkurs AHV-Beiträge. Die Ausgleichskasse belangte in der Folge den einzigen Verwaltungsrat. Als er starb, forderte die Kasse das Geld von seinen Erben. Dies ist zulässig, sagt das Bundesgericht.
(upi)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil H 57/00 vom 23.5.2003...
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