Eine Aktiengesellschaft schuldete beim Konkurs AHV-Beiträge. Die Ausgleichskasse belangte in der Folge den einzigen Verwaltungsrat. Als er starb, forderte die Kasse das Geld von seinen Erben. Dies ist zulässig, sagt das Bundesgericht.



(upi)



Eidg. Versicherungsgericht, Urteil H 57/00 vom 23.5.2003...