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Ein Zürcher hinterliess vier Erben alle Aktien einer Aktiengesellschaft. Das Bezirksgericht Winterthur ZH ernannte eine Zürcher Anwaltskanzlei als Erbenvertreterin, um die Aktien zu verwalten. Der Stundenansatz der leitenden Anwältin betrug 740 Franken.
Zwei Erben verlangten, es sei ein Vertreter mit einem Ansatz von maximal 500 Franken einzusetzen. Damit blitzten sie ab. Die Richter stützten sich auf Angaben der Kanzlei, wonach sie auch Mitarbeiter zu 230 bis 450 Franken pro Stunde beiziehe. So werde der Ansatz von 500 Franken voraussichtlich nicht überschritten.
Bundesg., Urteile 5A_564/2023, 5A_582/2023 vom 26.11.2023
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