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K-Tipp 02/2025
28.01.2025
Nein. Laut dem Testament Ihrer Tante sind die Vermächtnisse aus dem gesamten Nachlass auszurichten. Er beträgt mehr als 70'000 Franken – deshalb müssen Sie die Vermächtnisse ungekürzt auszahlen. Anders wäre es nur, wenn das Erbe insgesamt kleiner wäre als die Vermächtnisse.
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