Ja. Da Ihr Ehemann erst nach seiner Mutter starb, wurde er der Erbe. Er erhielt mindestens Anspruch auf den Pflichtteil in der Höhe der Erbschaft. Als Ehefrau und gesetzliche Erbin Ihres Ehemannes sind Sie an seinem Nachlass beteiligt. Das bedeutet: Sie werden indirekt einen Teil dessen erben, was Ihre Schwiegermutter hinterlassen hat.