Ja. Da Ihr verstorbener Sohn kein Testament verfasst hat, gilt das Gesetz. Demnach haben Sie Anspruch auf einen Erbteil von einem Achtel des Nachlasses. Da Ihre Frau nicht mehr lebt, hat an ihrer Stelle Ihr zweiter Sohn ebenfalls Anspruch auf einen Achtel. Die restlichen drei Viertel des Nachlasses erbt die Ehefrau des Sohns.