Nein. Erben können den Willensvollstrecker nicht selber absetzen, selbst wenn sie einen solchen Beschluss einstimmig fällen. Dafür ist das Gericht am letzten Wohnsitz Ihrer Mutter zuständig. Es kann dem Vollstrecker auch Weisungen erteilen, ihn disziplinarisch massregeln oder sogar absetzen. Disziplinarische Massregeln wären beispielsweise ein Verweis oder eine Ordnungsbusse.