Erbe ist der Kanton, sofern Sie in einem Testament nichts anderes festlegen. Gibt es weder einen Ehegatten noch direkte Nachkommen oder Erben des elterlichen oder grosselterlichen Stamms, geht das Erbe einer verstorbenen Person laut Gesetz an den Staat.

So ist etwa in Basel-Stadt der Kanton erbberechtigt, in Basel-Landschaft je zur Hälfte der Kanton und die Wohnsitzgemeinde, im Thurgau die Wohnsitzgemeinde und im Kanton Zug je nachdem die Wohnsitz- oder die Heimatgemeinde. Weil Sie ledig sind und keine Nachkommen haben, könnten Sie in einem Testament über Ihr ganzes Vermögen frei bestimmen.