Nein. Das Konkubinat ist vom Gesetz praktisch überhaupt nicht geregelt. Deshalb wird der überlebende Lebenspartner erbrechtlich wie eine fremde Person behandelt.

Der Freund Ihrer Mutter hat deshalb keinerlei Ansprüche auf das Erbe - unabhängig davon, wie lange die beiden zusammenlebten.
Allerdings können Frauen - und umgekehrt natürlich auch Männer - in solchen Situationen ihren Lebenspartner im Testament als Erben einsetzen und ihm so einen Viertel der Erbschaft zuweisen. Der Rest jedoch - also drei Viertel der Erbschaft - gehört als Pflichtteil zwingend den Kindern des Erblassers.

(dw)