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Der Freund Ihrer Mutter hat deshalb keinerlei Ansprüche auf das Erbe - unabhängig davon, wie lange die beiden zusammenlebten.
Allerdings können Frauen - und umgekehrt natürlich auch Männer - in solchen Situationen ihren Lebenspartner im Testament als Erben einsetzen und ihm so einen Viertel der Erbschaft zuweisen. Der Rest jedoch - also drei Viertel der Erbschaft - gehört als Pflichtteil zwingend den Kindern des Erblassers.
(dw)
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