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Nein. Im Gegensatz zu Eltern, Nachkommen und überlebenden Ehegatten sind Geschwister nicht pflichtteilsgeschützt. Sie können daher frei über Ihr Vermögen verfügen.
Wichtig ist aber, dass Sie Ihren letzten Willen schriftlich festhalten – denn sonst geht Ihr gesamter Nachlass von Gesetzes wegen an Ihren Bruder. Sie müssen Ihr Testament zudem von A bis Z eigenhändig niederschreiben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Wenn Sie möchten, können Sie das Testament einer Vertrauensperson übergeben oder bei einer kantonalen Stelle hinterlegen. Letztere garantiert eine sichere Aufbewahrung und sorgt dafür, dass das Dokument nach dem Tod zur Behörde gelangt, die für die Testamentseröffnung zuständig ist.
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Erbrecht und Lebensversicherungen
Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen bei Gelegenheiten auf. Was obigen K-Tipp-Artikel betrifft, müssen Sie bedenken, dass die beiden Angelegenheiten Erbschaft und Versicherungsleistung direkt überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Wer eine Lebensversicherung abschliesst, setzt meist für den Todesfall eine oder mehrere Personen als Begünstigte ein. Die Versicherungsleistung fällt dann aber nicht in die Erbschaft, sondern muss direkt bei der Versicherung eingefordert werden. Ist die begünstigte Person erbberechtigt, darf sie also beispielsweise auch die Erbschaft ausschlagen, ohne dass sie den Anspruch auf die Versicherungsleistung verliert.
Unvollständige Beratung
Sehr geehrter Herr Stalder, genau das hat meine leider verstorbene Schwester gemacht, und trotzdem haben eine Schwester und ein Bruder Geld abkassiert. Was Sie nicht erwähnen, was meine Schwester auch nicht gewusst hat: wenn Vorsorgeanlagen oder Lebensversicherungen bestehen, so laufen diese neben den Testament. Die Versicherung orientiert die "Nichterben" und so haben sich meine Geschwister mit Hilfe eines Anwalts über den Nachlass hergemacht, obwohl sie nicht im handgeschriebenen Testament erwähnt wurden, und zu wenig Anstand hatten, das zu respektieren. Etwas, was viele nicht wissen: jahrzehntealte Begünstigungen in Versicherungen werden durch ein aktuelles Testament nicht korrigiert Da wären wohl viele froh, wenn k-Tipp da Aufklärung machen würde, denn so könnten solche Probleme verhindert werden. Mit freundlichen Grüssen Sepp Schmitter Widnau