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Ja. Eine solche Wertsteigerung muss bei der Ausgleichszahlung berücksichtigt werden. Wird ein Haus vorzeitig vererbt bzw. überschrieben, erhalten die anderen Geschwister in der Regel Ausgleichszahlungen. Doch deren Höhe wird in der Regel erst festgelegt, wenn der Erblasser stirbt. Dannzumal wird also auch ein inzwischen eingetretener Wertzuwachs berücksichtigt. Folge: Derjenige Erbe, der das Haus übernommen hat, muss den Geschwistern mehr Geld auszahlen.
Allerdings könnte der Vater Ihren Bruder ausdrücklich von einer Ausgleichspflicht befreien; das müsste er schriftlich festhalten. Dann darf der Bruder den Gewinn behalten, sofern keine Pflichtteile der anderen Geschwister verletzt werden. Sind Pflichtteile verletzt, gilt: Die Erben können innert einem Jahr seit Kenntnis der Verletzung – spätestens aber innert zehn Jahren seit der Testamentseröffnung – auf Herabsetzung der Verfügung klagen.
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