Liegenschaften in sieben Kantonen sind überhaupt nicht gegen Erdbebenschäden versichert. Das sind die Gustavo-Kantone, so benannt nach den Anfangsbuchstaben von GE, UR, SZ, TI, AI, VS und OW.
In diesen Kantonen ist die «normale» Gebäudeversicherung für Feuer und Elementarschäden (auch Feuerversicherung genannt) entweder gar nicht vorgeschrieben, oder die Hausbesitzer können ihre Immobilie bei jeder beliebigen Privatgesellschaft versichern.
Da ist aber das Erdbebenrisiko immer ausgeschlossen. In den Gustavo-Kantonen ist eine Erdbeben-Versicherung also sicher bedenkenswert. Die restlichen Kantone kennen ein Versicherungsmonopol:
Eigenheimbesitzer sind hier verpflichtet, ihr Haus gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern, und sie können das einzig bei der kantonalen Gebäudeversicherung tun.
Aber auch in den Monopolkantonen sind Erdbeben von der Versicherung ausgeschlossen (ausser im Kanton Zürich). Immerhin: Die Monopolkantone (ausser ZH) haben einen freiwilligen Schadenpool für Erdbeben, der jedoch maximal zwei Milliarden Franken auszahlt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Ist der Schaden grösser, werden die Vergütungen an die Eigentümer proportional gekürzt.
Private Police für ungedeckte Schäden
Nach einem Grossschaden reichen die Pool-Gelder damit nicht weit. Der Selbstbehalt für Gebäudebesitzer beträgt hier übrigens zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal aber 50 000 Franken.
Mit anderen Worten: In den Monopolkantonen kann eine private Erdbeben-Versicherung die begrenzte Pooldeckung der kantonalen Feuerversicherer ersetzen oder allenfalls ergänzen. Bei den privaten Lösungen gibt es eine wichtige Unterscheidung, die allerdings nur die Monopolkantone mit ihrem Schadenpool betrifft:
- Einige Angebote (zum Beispiel HIS Solutions) übernehmen den Schaden vorab und unabhängig vom «öffentlichen» Schadenpool. Hanspeter Heiz von HIS Solutions: «Unser Ziel ist es, den Schaden vier Wochen nach der Schadenaufnahme zu ersetzen.» Das hat zur Folge, dass Schadenopfer schnell und voll gemäss ihrer Versicherungssumme entschädigt werden. Vom Pool erhalten sie anschliessend in der Regel nichts mehr. Eine Überentschädigung ist also nicht möglich.
- Andere Anbieter bieten nur eine subsidiäre Deckung, die erst im Anschluss an den Pool zum Zug kommt. Sie übernimmt im Nachhinein den Schadenteil, den der Pool nicht deckt (siehe Fussnoten in den Tabellen im pdf-Artikel). Hier müssen also Hausbesitzer lange auf die Versicherungszahlung warten. RMS hat beide Varianten im Angebot. Zur subsidiären Deckung sagt RMS selber, die Zahlung erfolge, «sobald die Abrechnung des Erdbebenpools abgeschlossen ist. Dies kann mehrere Jahre dauern.»
Im Kanton Zürich ist die Erdbebendeckung Bestandteil der obligatorischen Gebäudeversicherung. Für Erdbeben stehen eine Milliarde Franken zur Verfügung. Doch auch das könnte ungenügend sein, und eine private Zusatzdeckung könnte sich lohnen.
Zürcher sollten aber genau nachfragen, inwiefern die private Zusatzdeckung die staatliche Versicherung ergänzen kann. Nützlich ist sie zum Beispiel, wenn sie den hohen Pool-Selbstbehalt abdeckt, der im Kanton Zürich in jedem Fall 10 Prozent, aber mindestens 50 000 Franken beträgt.
Versicherung zahlt den Wiederaufbau
Der K-Tipp wollte deshalb wissen: Was kostet es, sein Gebäude gegen Erdbeben zu versichern? Die Jahresprämien ersehen Sie aus der Tabelle. Nachfolgend die Details, die Sie zum Thema Erdbebenversicherung wissen müssen:
- Die Prämienbeispiele gelten für die stark erdbebengefährdeten Orte Sion VS und Basel (siehe Karte im pdf-Artikel) sowie für Spiez BE, wo das Erdbebenrisiko gering ist. Das Einfamilienhaus hat eine Versicherungssumme von 500 000 Franken, der Wohnblock eine von 2 Millionen Franken. Dies entspricht dem Versicherungswert der «normalen» Gebäudeversicherung (Feuerversicherung).
- Versichert ist der Wiederaufbau des Gebäudes in gleicher Art und Grösse im selben Ausbaustandard.
- Erkundigen Sie sich beim Abschluss, ob allenfalls Aufräumungs- und Entsorgungskosten mitversichert sind.
- Der Hausrat ist in den angegebenen Prämien nicht gedeckt. Er kann aber meistens gegen eine höhere Prämie mitversichert werden.
Tipp für Mieter, die ja kein Gebäude versichern müssen: Bei einigen Gesellschaften können Sie Ihre normale Hausratversicherung so ergänzen, dass das Mobiliar auch gegen Erdbeben versichert ist.
Erkundigen Sie sich. Bei der Generali ist das automatisch der Fall.
Die Anbieter kennen beim Selbstbehalt unterschiedliche Varianten. Einige sind deshalb zweimal aufgeführt – mit 2 Prozent sowie mit 10 Prozent.
Angesichts des eher kleinen Prämienunterschieds lohnt es sich, falls möglich den 2-prozentigen Selbstbehalt zu wählen. 10 Prozent einer Versicherungssumme von 500 000 sind ja immerhin 50 000 Franken, bei der 2-Prozent-Variante beträgt der Selbstbehalt nur noch 10 000 Franken.
Viele Angebote in der Tabelle sind nur erhältlich, wenn der Interessent bei dieser Versicherungsgesellschaft schon eine andere Police hat – meist die «normale» Gebäudeversicherung oder die Gebäudewasserversicherung.
Die Angebote von Basler, HIS Solutions und RMS sind zum Beispiel als eigenständige Produkte erhältlich.
Fragen Sie beim Abschluss auch nach möglichen Rabatten. Mitglieder des Hauseigentümerverbandes zum Beispiel erhalten bei HIS Solutions 5 Prozent Rabatt.
Erdbebenschutz für Mieter
Können Mieter, die kein eigenes Gebäu- de versichern müssen, ihren Hausrat gegen Erdbebenschäden versichern? Die Antwort lautet Ja. Bei der Generali ist der Erdbebenschutz in der normalen Hausratversicherung inbegriffen.
Bei vielen anderen Gesellschaften können Mieterinnen und Mieter die Erdbebendeckung in der Hausratversicherung einschliessen – gegen Mehrprämie. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Details.