Inhalt
06.04.2010
Riesig prangen die Erdbeeren auf der Erdbeer-Nuggets-Packung (Bild im pdf-Artikel). Die Nuggets, wirbt der Importeur, seien handlicher als richtige Früchte – «ideal überall und jederzeit, während Schule, Arbeit, Sport und Spiel». Nur: In der 36-g-Packung hats alles Mögliche drin, aber wenig Erdbeeren. Das Erdbeer-Püree-Konzentrat macht gerade mal 5 Prozent der Zutaten aus. Oder 1,8 g. Dafür sind 92 Prozent Äpfel enthalten.
Der K-Tipp hätte vom Bundesamt für Gesundheit gerne gewusst, ob die Bezeichnung Erdbeer-Nuggets in diesem Fall überhaupt zulässig sei. Doch das Bundesamt erklärte sich für nicht zuständig und verwies an die Kantonschemiker. Und dort hiess es: «Wir beurteilen Produkte nicht gegenüber Dritten.» Deshalb zitiert der K-Tipp das Gesetz: «Die Sachbezeichnung hat der Natur, Art, Sorte, Gattung und Beschaffenheit des Lebensmittels oder den für seine Herstellung verwendeten Rohstoffen zu entsprechen.» Die Bezeichnung Apfel-Nuggets würde diese Anforderungen eindeutig besser erfüllen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden