Riesig prangen die Erdbeeren auf der Erdbeer-Nuggets-Packung (Bild im pdf-Artikel). Die Nuggets, wirbt der Importeur, seien handlicher als richtige Früchte – «ideal überall und jederzeit, während Schule, Arbeit, Sport und Spiel». Nur: In der 36-g-Packung hats alles Mögliche drin, aber wenig Erdbeeren. Das Erdbeer-Püree-Konzentrat macht gerade mal 5 Prozent der Zutaten aus. Oder 1,8 g. Dafür sind 92 Prozent Äpfel enthalten.

Der K-Tipp hätte vom Bundesamt für Gesundheit gerne gewusst, ob die Bezeichnung Erdbeer-Nuggets in diesem Fall überhaupt zulässig sei. Doch das Bundesamt erklärte sich für nicht zuständig und verwies an die Kantonschemiker. Und dort hiess es: «Wir beurteilen Produkte nicht gegenüber Dritten.» Deshalb zitiert der K-Tipp das Gesetz: «Die Sachbezeichnung hat der Natur, Art, Sorte, Gattung und Beschaffenheit des Lebensmittels oder den für seine Herstellung verwendeten Rohstoffen zu entsprechen.» Die Bezeichnung Apfel-Nuggets würde diese Anforderungen eindeutig besser erfüllen.