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Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) geraten wegen langer Wartefristen bei den Ausgleichskassen in Geldnot: Bis zu vier Monate dauert es, bis die Kassen Arztrechnungen bezahlen. Die Folge: EL-Bezüger bleiben auf Mahnspesen und Verzugszinsen sitzen (K-Tipp 15/2023).
Das Bundesamt für Sozialversicherungen kontrolliert die Arbeit der Ausgleichskassen. Es sicherte dem K-Tipp zu, sich bei den Kantonen dafür einzusetzen, den Missstand zu beheben. Tatsache ist: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat nach eigenen Angaben nur zwei E-Mails an die Kantone versandt.
Diese sind in mehr fragendem als weisendem Ton verfasst. Zitat aus dem E-Mail an die Ausgleichskasse Zug: «Haben Sie eine Zielsetzung (Frist), innerhalb deren Sie Krankheitskosten vergütet haben möchten?»
Als Grund für den dürftigen Aufwand gibt das Bundesamt an, es fehle ein Gesetz, das den Kantonen eine Zahlfrist vorschreibt. Auch der Bundesrat habe «nicht die Absicht», das Gesetz anzupassen. Das antwortete er am 18. September auf eine Anfrage von SP-Nationalrätin Barbara Gysi (SG) in der Fragestunde im Parlament.
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