Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) ­geraten wegen langer Wartefristen bei den Ausgleichskassen in Geldnot: Bis zu vier ­Monate dauert es, bis die Kassen Arztrechnungen bezahlen. Die Folge: EL-Bezüger ­bleiben auf Mahnspesen und Verzugszinsen sitzen (K-Tipp 15/2023).

Das Bundesamt für Sozialversicherungen kontrolliert die Arbeit der Ausgleichskassen. Es sicherte dem K-Tipp zu, sich bei den Kantonen dafür einzusetzen, den Missstand zu beheben. Tatsache ist: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat nach eigenen Angaben nur zwei E-Mails an die Kantone versandt.

Diese sind in mehr fragendem als weisendem Ton verfasst. Zitat aus dem E-Mail an die Ausgleichskasse Zug: «Haben Sie eine Zielsetzung (Frist), innerhalb deren Sie Krankheitskosten vergütet haben möchten?»

Als Grund für den dürftigen Aufwand gibt das Bundesamt  an, es fehle ein ­Gesetz, das den Kantonen eine Zahlfrist vorschreibt. Auch der Bundesrat habe «nicht die Absicht», das Gesetz anzupassen. Das antwortete er am 18. September auf eine Anfrage von SP-Nationalrätin Barbara Gysi (SG) in der Fragestunde im Parlament.