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28.05.2012
Nein. Die Schule kann die Herausgabe der Unterlagen verweigern, falls sie die Aufgaben geheimhalten will. Das tut sie z. B. dann, wenn die gleichen Aufgaben in späteren Prüfungen wieder vorkommen sollen. In Ihrem Fall muss die Schule aber ein Einsichtsrecht gewähren. Das heisst: Sie dürfen die Unterlagen an Ort und Stelle einsehen. Denn nur so können Sie überprüfen, ob Ihre Antworten korrekt bewertet worden sind. Nach dieser Kontrolle könnten Sie allenfalls ein Rechtsmittel gegen den Entscheid ergreifen.
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