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23.04.2020
Ja. Im Kanton Zürich erhält ein Erwachsener unter folgenden Voraussetzungen eine Prämienverbilligung: Sein steuerbares Einkommen beträgt nicht mehr als 29 900 Franken und sein steuerbares Vermögen ist nicht höher als 150 000 Franken.
Die Prämienverbilligung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen Stellen finden Sie im Internet unter www.bag.admin.ch } Versicherungen } In der Schweiz wohnhafte Versicherte } Prämienverbilligung.
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Super
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