Erika Pfander aus Münchenbuchsee BE kaufte in einem Fachgeschäft eine Matratze. Einige Zeit später bekam die 73-Jährige einen Anruf von Antonio Del Coco von der Coco Vertrieb GmbH in Grosswangen LU. Er habe den Auftrag, die Matratze zu saugen. Das gehöre zum Service.
Sie vereinbarte einen Termin. Del Coco kam mit einem Wasserstaubsauger der Marke Delphin vorbei. Er reinigte die Matratze und pries dabei das Gerät an. Pfander erinnert sich: «Er hat mich vollgequatscht, was der Sauger alles könne.» Sie habe sich überreden lassen und das Gerät gekauft – für sage und schreibe 3500 Franken.
Nach dem ersten Gebrauch wollte Pfander das Gerät zurückgeben. Sie war damit alles andere als zufrieden. Doch beim Anruf auf die im Vertrag notierte Telefonnummer wurde sie abgewimmelt. Und auf eine schriftliche Reklamation erhielt sie keine Antwort.
Als sich der K-Tipp einschaltete, stellte sich heraus, dass Telefonnummer und Adresse falsch waren. Es waren die Angaben des Importeurs, nicht der Coco Vertrieb GmbH.
Pfander widerrief den Vertrag mit eingeschriebenem Brief bei der Coco Vertrieb GmbH. Doch der Händler entgegnete, der Widerruf sei laut Vertrag ausgeschlossen. Zudem sei die Reklamation verspätet, da sie erst nach über sieben Monaten widerrufen habe.
Recht auf Widerruf innert 14 Tagen
Das sind schlechte Argumente. Denn laut Gesetz haben Kunden das Recht, einen Kaufvertrag mit einem Vertreter, der sie zu Hause aufgesucht hat, innert 14 Tagen zu widerrufen (siehe Kasten). Die Frist startet erst, wenn der Kunde Kenntnis vom Widerrufsrecht hat. Professor Hubert Stöckli von der Uni Freiburg ergänzt: «Das kann auch Monate nach dem Vertragsschluss der Fall sein – etwa wenn der Händler zunächst behauptet, es bestehe kein Widerrufsrecht.»
Antonio Del Coco erklärt auf Anfrage, er habe Erika Pfander einen Rückkauf des Staubsaugers zu 50 Prozent des Preises angeboten. Das kommt für sie aber nicht in Frage: «Das Gerät steht neu und sauber verpackt bei mir.» Sie hat denn auch Anspruch auf die Rückzahlung des vollen Kaufpreises.
Haustürgeschäfte kann man widerrufen
Konsumenten können laut Gesetz von Verträgen zurücktreten, die sie zu Hause, unterwegs oder am Telefon abgeschlossen haben. Der Händler muss den Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht innert 14 Tagen informieren.
Kein Recht auf Rücktritt gilt in diesen Fällen:
- Verträge bis 100 Franken
- Versicherungsverträge
- Der Kunde hat die Vertragsverhandlung gewünscht
- Verträge an Märkten und Messen