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Nein. Eine rechtsgültig ausgesprochene Kündigung führt immer zur Auflösung des Mietvertrags. Die nachträgliche Begleichung der offenen Miete ändert daran nichts.
Es gilt: Bei einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands endet der Mietvertrag nach Ablauf der ausserordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende des Monats.
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