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An einem Abend im Oktober wollte eine K-Tipp-Leserin aus der Ostschweiz einen Sexfilm anschauen. Im Internet wurde sie auf www.mobilove.ch fündig. «Ich achtete darauf, dass der Film gratis ist», erzählt die 62-jährige Frau. Doch schon nach rund zehn Minuten brach die Filmwiedergabe ab – und der Ärger begann: Zuerst bekam sie von die Firma Obligo AG eine Rechnung über Fr. 149.50. Begründung: Die Leserin habe ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.
Die Frau bestreitet das: «Es war ein Gratisfilm.». Sie reklamierte schriftlich – ohne Erfolg. Nach zwei weiteren Schreiben wurde sie das erste Mal von der Firma Inkassodata gemahnt, und zwar für Fr. 434.50. Bis heute erhielt sie von Inkassodata insgesamt 17 Mahnschreiben. Der angeblich geschuldete Betrag beläuft sich inzwischen auf Fr. 565.85. Der Betroffenen wurde mit Betreibung, Pfändung, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten gedroht. Doch die Frau blieb standhaft.
Sie tat das, was man bei ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen immer tun sollte: Sie ignorierte die Schreiben. Denn ohne Vertrag ist sie der Obligo AG nichts schuldig.
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