Seit Anfang 2012 müssen Velos nicht mehr mit einer Vignette versehen sein. Die Vignette war ein Versicherungsschutz: Der Fahrer war versichert für Schäden, die er mit dem Velo Dritten zufügt. Es handelte sich also um eine Haftpflichtversicherung.
In diesem Zusammenhang konnte man lesen: Wenn jetzt ein Velofahrer ohne Versicherungsschutz eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Schaden durch den Nationalen Garantiefonds gedeckt.
Alles paletti also? Müssen sich Velofahrer um gar nichts kümmern?
Nein! Es ist zwar richtig, dass der Garantiefonds Schäden von unversicherten Fahrern deckt – und zwar bis zu einer Deckungssumme von 2 Millionen Franken. Der Garantiefonds zieht Unfallopfern aber eine Kostenbeteiligung von 1000 Franken ab. Diese 1000 Franken kann der Geschädigte vom Velofahrer einfordern.
Allein schon aus die- sem Grund lohnt sich für Velofahrer eine Privathaftpflicht-Versicherung. Denn hier beträgt der Selbstbehalt für den Versicherten in der Regel nur 200 Franken.
Mehr noch: Der Garantiefonds könnte theoretisch auf den «Täter» zurückgreifen, also beim Verursacher in einem sogenannten Regressverfahren die ganze dem Opfer ausgezahlte Summe eintreiben.
Privathaftpflicht: Auch für Skater & Co. nötig
Das Gleiche gilt für Besitzer von schwächeren Elektrobikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Und es gilt auch für Benutzer von sogenannten FäG – das sind «fahrzeugähnliche Geräte». Gemeint sind u. a. Inline-Skates, Mini-Trottinette, Kickboards und Rollbretter.
Die Abschaffung der Vignette sollte Velofahrer also nicht dazu verleiten, auf den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung zu verzichten. Und auch «FäG»-Benutzer sollten eine abschliessen. Dann haben sie einen vollwertigen Haftpflichtschutz.
Natürlich ist eine Privathaftpflicht-Versicherung nicht nur für Velo- und Rollbrettfahrer ein Muss. Jedermann sollte sie haben. Wer nämlich eine andere Person schädigt oder Eigentum von Dritten beschädigt, sieht sich unter Umständen mit Millionenforderungen konfrontiert. Das kann auch Skifahrern oder Tierhaltern passieren, wenn sie nicht angemessen auf ihr Tier aufpassen.
Sich gegen solche Forderungen zu versichern, ist günstig – und schützt den Pechvogel vor dem Ruin. Zudem fungiert die Privathaftpflicht-Versicherung als Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche der Geschädigten.
Die Tabelle unten zeigt die Tarife. Dargestellt sind in der linken Hälfte die Tarife für Einzelpersonen, daneben die Prämien für Familien und Konkubinatspaare.
Oft tiefere Prämien für Wohneigentümer
Zudem unterscheiden die Gesellschaften zwischen Mietern und Wohneigentümern. Mieter müssen im Prinzip mehr zahlen, weil sie ja Schäden an der Mietwohnung anmelden können. Bei den Versicherungen machen Schäden von Mietern rund ein Drittel der ausbezahlten Entschädigungen aus. Deshalb sind die Privathaftpflicht-Prämien für Mieter meist höher.
Wohneigentümer zahlen entsprechend weniger, weil sie in den eigenen vier Wänden wohnen und deshalb gar keinen Vermieter schädigen können. Einzig Axa-Winterthur, CSS und Visana geben ihnen keinen Rabatt.
Die Baloise Direct schert in diesem Punkt bei den Tarifen für Einzelpersonen aus. Sie verlangt von Wohneigentümern sogar mehr als von Mietern. Begründung: Die Baloise Direct will gezielt junge Leute anziehen und lockt sie mit einem sehr günstigen Einsteiger-Tarif.
Bei der zweite Tabelle auf Seite 19 ist die gelegentliche Ausleihe eines fremden Autos thematisiert. Es kommt immer wieder mal vor, dass sich jemand ein Auto von Freunden oder Bekannten ausleiht. Wenn dann ein Unfall passiert, muss man unter anderem für den Blechschaden geradestehen, falls der Besitzer des Wagens keine Vollkasko-Deckung hat.
Diesen Blechschaden übernimmt die Zusatzdeckung «gelegentliche Benützung fremder Fahrzeuge». Hat der rechtmässige Autobesitzer eine Vollkasko-Versicherung, übernimmt dieser Zusatz den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust. Den eigentlichen Blechschaden zahlt in diesem Fall ja die Vollkasko-Versicherung.
Die Tabelle mit den Zuschlägen für Familien und Einzelpersonen zeigt die in diesem Zusatzbaustein recht hohen obligatorischen Selbstbehalte sowie die maximale Versicherungssumme. Bei der Mobiliar ist dieser Zusatz schon in der Basisprämie inbegriffen.
Ganz wichtig: Die hier verwendeten Begriffe «gelegentliches Fahren» und «unregelmässige Benützung» sind sehr schwammig und führen immer wieder zu Streitigkeiten, weil sie in vielen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht näher umschrieben sind.
Klar ist der Fall hingegen zum Beispiel bei der Basler. Dort heisst es in den AVB, «gelegentlich» sei die Benützung «insbesondere, wenn sie 6-mal in den letzten drei Monaten nicht übersteigt».
Nur Einjahresverträge abschliessen
Die wichtigsten Tipps für den Abschluss:
- Holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen Sie die Bedingungen.
- Schliessen Sie nur Einjahresverträge ab, die sich jedes Jahr stillschweigend um ein weiteres Jahr erneuern. So bleiben Sie flexibel.
- Die Deckungssumme der Prämien in der Tabelle links beträgt 5 Millionen Franken.
In Ausnahmefällen kann diese Summe zu wenig sein. Wer zum Beispiel einen selbständigen Architekten ohne Unfalltaggeld oder Rentenversicherung auf der Skipiste umfährt und so schwer verletzt, dass er im Rollstuhl landet, muss den gesamten künftigen Lohnausfall übernehmen.
Deshalb ist es bei den meisten Anbietern möglich, die Deckungssumme auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Die Prämie steigt dadurch um rund 10 bis 20 Prozent – je nach Gesellschaft.
Bei den Internet-Angeboten taucht einerseits immer Smile direct auf. Dabei handelt es sich um das handelsübliche Standard-Angebot, das diese Gesellschaft auch am Telefon verkauft. Wer online abschliesst, also ohne Hilfe eines Beraters, erhält das identische Produkt – jedoch mit einem 10-prozentigen Rabatt.
Spezielle Hobbys sind nicht immer versichert
Die anderen Versicherungsgesellschaften haben eigenständige Online-Produkte, die in der Regel günstiger sind, aber meist auch eine abgespeckte Deckung bieten. Das heisst: Kunden haben oft weniger Auswahlmöglichkeiten, höhere Selbstbehalte, geringere Deckungssummen und eine kleinere Auswahl an möglichen Zusatzdeckungen.
- Sie sind nicht verpflichtet, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bei der gleichen Gesellschaft zu haben. Getrenntes Vorgehen ermöglicht es Ihnen, in beiden Bereichen jeweils das beste Angebot zu wählen.
- Hausbesitzer sollten eine Gesellschaft wählen, die ihnen wegen des Ausfalls des Mieterrisikos einen Rabatt gewährt.
- Mieterinnen und Mieter sollten eine Gesellschaft wählen, die bei den Mieterschäden keinen Selbstbehalt verlangt. Falls doch einer gefordert ist, sollte er nur pauschal pro Auszug – beziehungsweise pro Ereignis – gelten und nicht pro Raum.
- Fragen Sie nach speziellen Rabatten. Üblich sind Schadenfreiheitsrabatte, Treuerabatte, Seniorenrabatte für Personen ab 60 Jahren oder Rabatte für junge Leute in der ersten eigenen Wohnung.
- Bei gewissen Hobbys sollten Sie sich bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, ob Sie für Schäden aus dieser Tätigkeit in der Grunddeckung versichert sind oder ob es dazu einen Zusatz braucht. Das gilt etwa für Besitzer eines ferngesteuerten Modellflugzeugs, für Jäger, Reiter von fremden Pferden, Fallschirmspringer und Kitesurfer.
- Auch Halter von wilden Tieren brauchen in der Regel eine Zusatzdeckung. Fragen Sie, ob Ihr exotisches Tier als wildes Tier gilt. Es gibt Fälle, in denen schon Papageien aus der Sicht der Versicherung als wilde Tiere galten.