Erst der Papierkrieg, dann der Rabatt
Bisher gabs für Konkubinatspaare relativ einfach Rabatt auf das Generalabonnement. Neu müssen die Paare Papiere bei der Gemeinde beschaffen - und dafür zusätzlich zahlen.
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K-Tipp 3/2005
09.02.2005
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Pascal Britschgi (Name geändert) aus Adlikon bei Regensdorf ZH hat kürzlich schriftlich ein vergünstigtes Partner-Generalabonnement (GA) bestellt. Doch statt des GAs erhielt er die Aufforderung, erst einmal für sich und seine Freundin je eine Wohnsitzbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 30 Tage ist. Bis anhin hatte ein gemeinsamer Mietvertrag gereicht, um ein Partner-GA zu bekommen.
Erhältlich sind Wohnsitzbescheinigungen auf der Gemeindeverwaltung. Allerdings nicht...
Pascal Britschgi (Name geändert) aus Adlikon bei Regensdorf ZH hat kürzlich schriftlich ein vergünstigtes Partner-Generalabonnement (GA) bestellt. Doch statt des GAs erhielt er die Aufforderung, erst einmal für sich und seine Freundin je eine Wohnsitzbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 30 Tage ist. Bis anhin hatte ein gemeinsamer Mietvertrag gereicht, um ein Partner-GA zu bekommen.
Erhältlich sind Wohnsitzbescheinigungen auf der Gemeindeverwaltung. Allerdings nicht gratis. In Regensdorf zum Beispiel kostet dieses amtliche Papier 30 Franken - und zwar pro Person.
«Dürfen die SBB diese Auskunft wirklich verlangenund muss ich dafür selber aufkommen?», fragt Britschgi. Die Antwort ist klar: Die SBB dürfen die Bescheinigung tatsächlich verlangen. Und bezahlen muss sie der GA-Käufer.
Das zusätzliche Papier verlangen die SBB seit dem Fahrplanwechsel im vergangenen Dezember von allen unverheirateten Paaren und von allen Jugendlichen über 16 Jahre, die ein GA mit Rabatt kaufen möchten (siehe Tabelle). Der Grund: «Leider kam es immer wieder vor, dass Leute durch Missbrauch und Betrug ein Partner-GA erwarben», erklärt SBB-Sprecher Roland Binz.
«Das ging bis hin zu gefälschten Mietverträgen», fährt er fort. Mit der neuen Regelung würden Missbräuche verhindert. Das sei, so Binz, im Interesse aller ehrlichen Kunden.
Mehr Vorteile für Ehepaare
Die Neuerungen bringen einigen GA-Besitzern jedoch auch Vorteile: Ehepaare, die nicht am gleichen Ort wohnen, können neuerdings auch Partner-GAs kaufen. «Wir tragen damit neuzeitlichen Lebensformen Rechnung», sagt Binz. Ehepaare müssen - egal, ob sie am gleichen Ort wohnen oder nicht - nur das Familienbüchlein vorlegen.
Damit haben die Transportunternehmen den Kreis jener, die zum Kauf eines Partner-GAs berechtigt sind, abermals vergrössert. Ursprünglich gab es das günstigere Partner-GA nur für Ehepaare im gleichen Haushalt. Später durften Konkubinatspaare ebenfalls ein Partner-GA beziehen - auch gleichgeschlechtliche. Und nun, wie erwähnt, Ehepaare, die nicht am gleichen Ort wohnen.
Partner-GA: K-Tipp-Leser hatte Glück
Übrigens: Pascal Britschgi hat das GA inzwischen doch noch erhalten - auch ohne Wohnsitzbescheinigung. Er ging einfach an einen SBB-Schalter, an dem der Angestellte nicht nach dem besagten Papier fragte.
Welche Unterlagen die Transportunternehmen von GA-Käufern verlangen, ist im Internet ersichtlich - unter www.sbb.ch/ga, «Bestellung» und «Unterlagen» anklicken.