Von jeder Lohnzahlung müssen die Angestellten in der Schweiz rund 40 Jahre lang einen Beitrag für die 2. Säule einzahlen. Sie sind gesetzlich gezwungen, so fürs Alter vorzusorgen. Zur Verzinsung ihres Guthabens haben sie nichts zu sagen. Den Zins bestimmt der Stiftungsrat. Für den Mindestzinssatz, den die Pensionskassen und Versicherungen für das angesparte Kapital mindestens zahlen müssen, ist laut Gesetz der Bundesrat zuständig.
Aktuell beträgt der Mindestzinssatz 1,75 Prozent. Fürs nächste Jahr hat ihn der Bundesrat nun auf gerade noch 1,25 Prozent reduziert. Für Erwerbstätige ist das eine schlechte Nachricht: Denn je tiefer der Zins, desto weniger wachsen ihre Guthaben. Das wirkt sich negativ auf die Höhe der Altersrente aus.
Ein halbes Prozent weniger Zins macht viel aus. Beispiel: Ein 40-Jähriger hat einen Jahreslohn von 78 000 Franken und aktuell ein Altersguthaben von 75 000 Franken. Bei einem gleichbleibenden Zinssatz von 1,75 Prozent hat er bis zur Pensionierung ein Alterskapital von 379 892 Franken. Bei 1,25 Prozent Zins beträgt sein Guthaben nur 350 080 Franken – also 29 812 Franken weniger. Dies hat das Beratungsunternehmen Vermögenspartner in Winterthur berechnet.
Die Zinssenkung hat nichts mit den Renditen zu tun, die die Pensionskassen und die Versicherungen mit dem Geld der Versicherten tatsächlich erwirtschaften. Das zeigt ein Vergleich der Erträge in den letzten Jahren: So wurden Guthaben letztes Jahr minimal nur zu 1,75 Prozent verzinst – die durchschnittliche Rendite der Pensionskassenguthaben lag jedoch bei 7,2 Prozent.
Höhere Verzinsung wäre möglich
Fast die Hälfte der Erwerbstätigen hat die 2. Säule bei einer Versicherung. Auch diese erwirtschafteten mit dem Geld ihrer Kunden sehr hohe Erträge. In den letzten zehn Jahren flossen fast 5 Milliarden Franken Gewinn in die Taschen der acht Lebensversicherer, die in der 2. Säule tätig sind («Saldo» 16/2015).
Eine höhere Verzinsung wäre durchaus möglich. Laut der Complementa Investment-Controlling haben letztes Jahr sechs von zehn Pensionskassen die Guthaben der Versicherten freiwillig über dem Minimum verzinst.