Ein Mann hatte Probleme mit Nachbarn und wollte darüber ein persönliches Gespräch mit einer St. Galler Regierungsrätin führen. Als diese sich weigerte, liess ihr der Mann ausrichten, er wisse, wie die Regierungsrätin aussehe. Er werde allenfalls nach St. Gallen kommen, und es werde Tote geben wie in Escholzmatt (Bluttat vom März 2004).

Solche Drohungen sind verboten. Der Mann erhält dafür eine bedingte Geldstrafe von 8400 Franken und eine Busse von 500 Franken. Zudem muss er für das Verfahren vor Bundesgericht 2000 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_554/2008 vom 29. 10. 2008