Nein.
Ihre Ex-Frau muss Sie zwar rechtzeitig über wichtige Entscheidungen im Leben der Kinder informieren und anhören. Sie haben aber nur ein Mitspracherecht – und kein Mitentscheidungsrecht, da Ihre ehemalige Frau gemäss Scheidungsurteil das alleinige Sorgerecht hat.

Im Klartext: Ob Sie mitreden dürfen, hängt einzig vom Wohlwollen Ihrer Ex-Frau ab. Sollte sie auf Ihre Bedenken nicht eingehen, können Sie am Entscheid nichts ändern. Dies selbst dann, wenn wegen der räumlichen Distanz Ihr Besuchsrecht erschwert oder gar verunmöglicht wird.

Anders wäre es nur beim gemeinsamen Sorgerecht. Hier können die Eltern auch nach der Scheidung nur gemeinsam über einen Wohnortswechsel der Kinder entscheiden.

Trotzdem: Besprechen Sie mit Ihrer Ex-Frau, wie das Besuchsrecht künftig aussehen könnte. So gibt es die Möglichkeit, dass die Kinder die Schulferien meist bei Ihnen verbringen. Oder dass Sie die Kinder in gewissen Abständen besuchen.

Selbstverständlich sind dabei die Wünsche und Interessen der Kinder zu berücksichtigen. Es ist ratsam, auch den telefonischen Kontakt mit den Kindern sowie die Verteilung von Hin- und Rückreisekosten zu regeln.