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Wer einen Fahrschüler auf einer Lernfahrt begleitet, darf nicht alkoholisiert sein, sagt das höchste Gericht. Andernfalls riskiert er eine Strafe wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand sowie einen mindestens zweimonatigen Führerausweisentzug.
Begründung: Der Begleiter eines Fahrschülers ist nicht ein gewöhnlicher Beifahrer; vielmehr führen beide, Fahrschüler und Begleiter, das Fahrzeug gemeinsam. Der Begleiter muss zumindest die gleich gute Reaktionsfähigkeit besitzen wie...
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