Falsche Belastungen
Das Postschalter-Personal bekundet Mühe mit Postcheques. Kunden tun gut daran, die Angestellten auf den korrekten Umgang hinzuweisen.
Inhalt
K-Tipp 3/2003
12.02.2003
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Daniel Probst aus Huttwil BE ist der Kragen geplatzt. «Wie x-mal zuvor belastete mir die Post eine Gebühr für einen Bargeldbezug», schrieb er dem K-Tipp. «Dabei hatte ich gar kein Bargeld bezogen.»
Was war passiert? Probst hatte am Postschalter in Huttwil Einzahlungsscheine abgegeben und den Totalbetrag mit einem Postcheque beglichen. Das wäre eigentlich gebührenfrei.
Trotzdem stellte ihm die Post 16 Franken in Rechnung. Hätte er mit seinem Postcheque tats...
Daniel Probst aus Huttwil BE ist der Kragen geplatzt. «Wie x-mal zuvor belastete mir die Post eine Gebühr für einen Bargeldbezug», schrieb er dem K-Tipp. «Dabei hatte ich gar kein Bargeld bezogen.»
Was war passiert? Probst hatte am Postschalter in Huttwil Einzahlungsscheine abgegeben und den Totalbetrag mit einem Postcheque beglichen. Das wäre eigentlich gebührenfrei.
Trotzdem stellte ihm die Post 16 Franken in Rechnung. Hätte er mit seinem Postcheque tatsächlich Bargeld bezogen, wäre die Belastung gerechtfertigt gewesen. So aber nicht.
Am Postschalter in Huttwil wollte sich niemand um seine Reklamation kümmern. Er solle sich ans Verarbeitungszentrum in Bern wenden, hiess es. Das tat er.
Nach gut drei Wochen erhielt er endlich Bescheid: In Huttwil sei «ein Erfassungsfehler» gemacht worden. Und: Die Angestellten würden demnächst instruiert.
Das Problem scheint sich allerdings von selber zu erledigen. Denn die Postkunden machen immer weniger Gebrauch von ihren Postcheques. 1998 lösten sie noch 6,5 Millionen Postcheques am Postschalter ein, heute ist es noch eine halbe Million pro Jahr.
Wichtige Tipps für den Umgang mit Postcheques:
- Wer am Postschalter seine Einzahlungen mit einem Postcheque begleicht, zahlt dafür keine Gebühren.
- Erinnern Sie in einem solchen Fall die Schalterangestellten an ihre Pflicht: Das Postpersonal muss auf dem Postcheque zuhanden des Verarbeitungszentrums vermerken, es dürfe keine Gebühr belastet werden.
- Wer hingegen Bargeld bezieht, zahlt eine Gebühr; bis zur Höhe von 4000 Franken sind es drei Franken.
- Wer Einzahlungen macht und gleichzeitig Bargeld bezieht, muss die Gebühr ebenfalls zahlen.
- Seit Ende 2002 kann man Einkäufe in Geschäften nicht mehr mit Postcheque bezahlen.
- Alte Postcheques, die Sie nicht mehr brauchen, können Sie zerschneiden und wegwerfen.
- Mit der gelben Postcard können Sie am Postschalter gebührenfrei Einzahlungen tätigen und Bargeld beziehen.
Einzahlungen aufs eigene Konto sind gratis
Auch bei Bargeld-Einzahlungen am Postschalter aufs eigene Postkonto kommt es gelegentlich vor, dass die Post eine Gebühr verrechnet. Das darf sie aber nicht; Bareinzahlungen aufs eigene Konto sind immer gratis.
Um sicher zu gehen, dass keine Gebühr belastet wird, sollte man auf dem Einzahlungsschein unter das Betragsfeld gross und deutlich «Auf eigenes Konto» schreiben. Zusätzlich sollte man das Schalterpersonal auch mündlich darauf hinweisen. So besteht Gewähr, dass es den Einzahlungsschein als «taxfrei» codiert.
Bei Einzahlungen auf ein fremdes Konto gilt nach wie vor die Praxis, die viele Postkunden ärgert: Wenn ein Einzahler den Einzahlungsschein am Postschalter abgibt und die entsprechende Summe zahlt, muss der Empfänger des Geldes dafür Gebühren zahlen.