Eine 50-jährige Frau wollte sich in die vollen reglementarischen Leistungen ihrer Pensionskasse einkaufen. Sie fragte nach der entsprechenden Einkaufssumme. Die damalige Eidgenössische Versicherungskasse (heute Bundespensionskasse Publica) teilte ihr mit, sie müsse 71 013 Franken zahlen beziehungsweise 364 Franken pro Monat - bis zur Pensionierung. Beide Zahlen waren falsch.

Nach fast zehn Jahren schrieb die Kasse, der Betrag sei falsch berechnet gewesen. Die Einkaufssumme betrage 106 616 Franken, und die Frau müsse nachzahlen. Sie wehrte sich - teilweise erfolgreich. Weil sie die Falschberechnung der Einkaufssumme nicht habe bemerken können, muss sie insgesamt bloss 71 013 Franken zahlen und erhält dennoch die versprochenen Leistungen. Aber: Die Versicherte hätte erkennen müssen, dass sie in der verbleibenden Zeit bis zur Pensionierung nur 157 Monatsraten à 364 Franken zahlen konnte - und das ergibt 57 148 Franken. Die Differenz auf 71 013 Franken muss sie nachzahlen.

(em)

Eidg. Versicherungsgericht, Urteil B 43/05 vom 2. 12. 2005