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Nach fast zehn Jahren schrieb die Kasse, der Betrag sei falsch berechnet gewesen. Die Einkaufssumme betrage 106 616 Franken, und die Frau müsse nachzahlen. Sie wehrte sich - teilweise erfolgreich. Weil sie die Falschberechnung der Einkaufssumme nicht habe bemerken können, muss sie insgesamt bloss 71 013 Franken zahlen und erhält dennoch die versprochenen Leistungen. Aber: Die Versicherte hätte erkennen müssen, dass sie in der verbleibenden Zeit bis zur Pensionierung nur 157 Monatsraten à 364 Franken zahlen konnte - und das ergibt 57 148 Franken. Die Differenz auf 71 013 Franken muss sie nachzahlen.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil B 43/05 vom 2. 12. 2005
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