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Dominic Siegenthaler aus Brunegg AG hatte es sich gut überlegt. Er wollte einen Teil seines gesparten Taschengeldes für ein PC-Spiel ausgeben. Im Interdiscount fand er rasch, wonach er gesucht hatte: ein U-Boot-Simulationsspiel, Kostenpunkt Fr. 49.95. An der Kasse dann die Überraschung: Das Game kostete plötzlich Fr. 8.95 mehr als angeschrieben.
Dominics Mutter intervenierte – vergeblich. Massgebend sei nicht der angeschriebene Preis, sondern die Artikelnummer, die in diesem Fall nicht mit der Preisanschrift übereingestimmt hatte, beschied der Filialleiter.
Die Mutter hakte beim Kundendienst nach – ohne Erfolg. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, gestand Interdiscount den Fehler ein und entschuldigte sich beim 12-Jährigen für das Versehen: Laut Gesetz hat der Kunde nämlich Anrecht auf den angeschriebenen Preis, sofern es sich nicht um einen offensichtlich gravierenden Irrtum handelt.
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