Falschmeldungen im Multipack
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K-Tipp 8/2002
17.04.2002
Pensionskasse: Winterthur-Leben beschert Kundin Ärger und Kosten
Die Winterthur-Leben meldete dem Steueramt eine viel zu hohe Zahlung an eine Rentnerin. Dank K-Tipp begleicht sie jetzt den dadurch entstandenen Schaden.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch
Antworten auf Steuerfragen sind nicht ihre Stärke. Also wandte sich die bis zur Pensionierung in Uster ZH wohnhafte Tschechin an die Steuerberaterin Claudia Reist. Sie wollte eine korrekte Steuererklä...
Pensionskasse: Winterthur-Leben beschert Kundin Ärger und Kosten
Die Winterthur-Leben meldete dem Steueramt eine viel zu hohe Zahlung an eine Rentnerin. Dank K-Tipp begleicht sie jetzt den dadurch entstandenen Schaden.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch
Antworten auf Steuerfragen sind nicht ihre Stärke. Also wandte sich die bis zur Pensionierung in Uster ZH wohnhafte Tschechin an die Steuerberaterin Claudia Reist. Sie wollte eine korrekte Steuererklärung einreichen können.
Umso grösser war der Schrecken, als sie die Rechnung des Steueramts erhielt. Der geforderte Betrag stand in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Einkommens- und Vermögenssituation der Frau. Irgendetwas konnte da nicht stimmen.
Steuerberaterin Reist begann zu recherchieren. Schliesslich fand sie heraus: Die Winterthur-Columna-Stiftung für die berufliche Vorsorge (heute Winterthur-Leben) hatte den Steuerbehörden die Auszahlung einer Kapitalleistung an ihre Versicherte gleich zweimal mitgeteilt.
Fehlbetrag von mehr als 40 000 Franken
Die erste Meldung datierte vom Juli 2001 und lautete auf 41 117 Franken. Im September folgte eine zweite - korrekte - Mitteilung über 4117 Franken. Das Steueramt addierte beide Summen zum Totalbetrag von 45 234 Franken und erstellte auf dieser Basis die Steuerrechnung. Erst nach Intervention von Reist berichtigte die Winterthur-Leben ihre Fehler beim Steueramt.
«Und wer steht für den Mehraufwand von rund 200 Franken gerade, den ich wegen dieser leidigen Angelegenheit meiner Kundin verrechnen müsste?», fragte Reist die Winterthur-Leben. Doch die Pensionskasse stellte sich taub. Der Vorgesetzte der zuständigen Sachbearbeiterin habe ihr erklärt, der Fehler sei ja behoben und es sei kein Schaden entstanden, so Reist.
Dieser Bescheid ärgerte sie auch deshalb, weil der Winterthur-Leben noch ein weiteres verwirrendes Missgeschick unterlaufen war: Die Kasse hatte Reists Mandantin eine Rentenbestätigung geschickt, obwohl die Frau nie eine Rente, sondern eben eine einmalige Kapitalleistung erhalten hatte.
Gegenüber dem K-Tipp führt die Winterthur-Leben die irrtümliche Rentenbestätigung auf einen «Systemfehler» zurück, von dem mehrere versicherte Personen, die 2001 pensioniert wurden, betroffen waren. Kosten aber seien dadurch nach aktuellem Kenntnisstand niemandem erwachsen.
Bei der doppelt und erst noch in falscher Höhe gemeldeten Kapitalleistung hingegen handelt es sich laut Winterthur-Leben um einen Einzelfall. Der Sachbearbeiterin «war nicht bewusst, dass das Datenverarbeitungssystem in gewissen Fällen die Meldung an die Steuerbehörden automatisch erstellt». Deshalb habe sie im Juli «manuell» Meldung erstattet - und im September sei dann zusätzlich die automatisch erzeugte Mitteilung ans Steueramt erfolgt.
Pensionskasse übernimmt Kosten
Die Pensionskasse räumt ein, dass ihr «bedauerliche Fehler unterlaufen» seien. Und nach der K-Tipp-Intervention hält sie plötzlich fest: «Selbstverständlich übernehmen wir die Mehrkosten, die durch den Zusatzaufwand bei der Steuererklärung entstanden sind.»