Ein vierjähriger Bub wuchs bei der Mutter im Wallis auf. Als sie schwer erkrankte, schauten die Tante und der Grossvater zum Kind. Nach dem Tod der Mutter teilte die Kindesschutzbehörde das Sorgerecht dem Vater zu, der im Freiburgischen lebt. Das Kind solle aber vorerst jedes zweite Wochenende bei den Verwandten verbringen. Der Vater wehrte sich: Er wollte nur alle sechs Wochen neun Stunden Besuch zugestehen. Doch massgebend ist laut Bundesgericht das Wohl des Kindes.

Bundesgericht, Urteil 5A_359/2024 vom 14.10.2024