Nein. Der Unterhaltsvertrag zwischen unverheirateten Eltern regelt den ­finanziellen Beitrag des ­Vaters an die Kosten des ­Kindes lediglich für die Zeit vor der Ehe. Mit der Heirat fällt dieser Vertrag dahin und macht der gesetzlichen Regelung Platz: In der Ehe sind ­beide Eltern je nach ihren persönlichen und finanziellen Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichtet, für den Unterhalt der Familie zu sorgen.

Die Eheparter müssen sich über die Beteiligung der Kosten, die Besorgung des Haushalts und die Betreuung der Kinder einigen. Ist eine Einigung in diesen Fragen nicht möglich, können die Eltern einzeln oder gemeinsam an das Eheschutzrichteramt gelangen. Dieses wird ver­suchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann das Gericht verbindliche Weisungen erlassen.